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5462

Bestimmung von Lebenszeit und Kinetik zellulärer Blutbestandteile - einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen -

O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
128,23€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
230,81€
Höchstsatz ×2,5
320,58€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (4)

  • 5480 Quantitative Bestimmung von Impulsen/ Impulsratendichte (Fläche, Pixel, Voxel) mittels Gammakamera mit Meßwertverarbeitung - mindestens zwei ROI -
  • 5481 Sequenzszintigraphie - mindestens sechs Bilder in schneller Folge -
  • 5483 Subtraktionsszintigraphie oder zusätzliche Organ- oder Blutpoolszintigraphie als anatomische Ortsmarkierung
  • 5485 Messung mit dem Ganzkörperzähler -gegebenenfalls einschließlich quantitativer Analysen von Gammaspektren -

Diese Ziffern sind neben 5462 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 5461 Szintigraphische Untersuchung von Lymphabflußgebieten an Stamm und/oder Kopf und/ oder Extremitäten - gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite - Nächste Ziffer 5463 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5462, bei Bestimmung des Abbauorts
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