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5486
Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
69,94€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
125,89€Höchstsatz ×2,5
174,85€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 5486 nicht berechnungsfähig.