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5729
Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder Abschnitte von Extremitäten
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
139,89€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
251,80€Höchstsatz ×2,5
349,73€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 5730 Magnetresonanztomographie einer oder mehrerer Extremität(en) mit Darstellung von mindestens zwei großen Gelenken einer Extremität
- 5732 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 für Positionswechsel und/oder Spulenwechsel
- 5735 Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730
Diese Ziffern sind neben 5729 nicht berechnungsfähig.