Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
617
Gasanalyse in der Exspirationsluft mittels kontinuierlicher Bestimmung mehrerer Gase
F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
19,88€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
35,78€Höchstsatz ×2,5
49,70€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.