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Gasanalyse in der Exspirationsluft mittels kontinuierlicher Bestimmung mehrerer Gase
F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
19,88€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
45,72€Höchstsatz ×3,5
69,58€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.