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Rheographische Untersuchung der Extremitäten
F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
8,86€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
15,95€Höchstsatz ×2,5
22,15€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.