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Mechanisch-oszillographische Untersuchung (Gesenius-Keller)
F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
7,40€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
17,02€Höchstsatz ×3,5
25,90€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.