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649
Transkranielle, doppler-sonographische Untersuchung - einschließlich graphischer Registrierung -
F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
37,89€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
87,15€Höchstsatz ×3,5
132,62€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 401 Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -
- 404 Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation -
- 405 Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 - bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler -
- 406 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 - bei zusätzlicher Farbkodierung -
Diese Ziffern sind neben 649 nicht berechnungsfähig.