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695

Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion - zusätzlich zu den Nummern 682 bis 685 und 687 bis 689 -

F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
23,31€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
53,61€
Höchstsatz ×3,5
81,59€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.