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705
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
8,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
20,38€Höchstsatz ×3,5
31,01€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 766 Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung
- 3236 Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels
Diese Ziffern sind neben 705 nicht berechnungsfähig.