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3236
Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
6,47€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
14,88€Höchstsatz ×3,5
22,65€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 685 Duodeno-/Jejunoskopie - gegebenenfalls einschließlich einer vorausgegangenen Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 686 Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri zwecks Einbringung von Kontrastmittel und/oder Entnahme von Sekret - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 687 Hohe Koloskopie bis zum Coecum - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 688 Partielle Koloskopie - gegebenenfalls einschließlich Rektoskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 689 Sigmoidoskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente - einschließlich Rektoskopie sowie gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 690 Rektoskopie - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 705 Proktoskopie
- 3237 Blutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 3236 nicht berechnungsfähig.