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Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt
G Abschnitt G · Neurologie, Psychiatrie und PsychotherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
42,08€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
75,74€Höchstsatz ×2,5
105,20€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.