Bereits bei über 20 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

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Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE(K), IST/Amthauer, Bühler- Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt

G Abschnitt G · Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
21,04€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
37,87€
Höchstsatz ×2,5
52,60€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.