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1158
Kuldoskopie - auch mit operativen Eingriffen -
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
43,07€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
99,06€Höchstsatz ×3,5
150,75€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 307 Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
- 316 Punktion des Douglasraums
- 317 Punktion eines Adnextumors - auch einschließlich Douglaspunktion -
- 1136 Vordere und/oder hintere Kolpozöliotomie - auch Eröffnung eines Douglas-Abszesses -, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 1158 nicht berechnungsfähig.