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1501

Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Nachblutung nach Tonsillektomie

J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
19,41€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
44,64€
Höchstsatz ×3,5
67,94€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.