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1521
Speicheldrüsentumorexstirpation einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
107,83€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
248,01€Höchstsatz ×3,5
377,41€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 1522 Parotisexstirpation mit Präparation des Nervus facialis - gegebenenfalls einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes -
- 2760 Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes einer Halsseite, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 1521 nicht berechnungsfähig.