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2760
Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes einer Halsseite, als selbständige Leistung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
69,94€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
160,86€Höchstsatz ×3,5
244,79€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 1521 Speicheldrüsentumorexstirpation einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
- 1522 Parotisexstirpation mit Präparation des Nervus facialis - gegebenenfalls einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes -
- 1546 Totalexstirpation des Kehlkopfes - einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes und gegebenenfalls von benachbarten Organen -
- 2757 Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst - einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der Nachbarorgane
Diese Ziffern sind neben 2760 nicht berechnungsfähig.