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2760

Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes einer Halsseite, als selbständige Leistung

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
69,94€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
160,86€
Höchstsatz ×3,5
244,79€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (4)

  • 1521 Speicheldrüsentumorexstirpation einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
  • 1522 Parotisexstirpation mit Präparation des Nervus facialis - gegebenenfalls einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes -
  • 1546 Totalexstirpation des Kehlkopfes - einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes und gegebenenfalls von benachbarten Organen -
  • 2757 Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst - einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der Nachbarorgane

Diese Ziffern sind neben 2760 nicht berechnungsfähig.

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