Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1522
Parotisexstirpation mit Präparation des Nervus facialis - gegebenenfalls einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes -
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
116,57€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
268,11€Höchstsatz ×3,5
408,00€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 514 Extensionsbehandlung kombiniert mit Wärmetherapie und Massage mittels Gerät
- 1521 Speicheldrüsentumorexstirpation einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
- 2583 Neurolyse, als selbständige Leistung
- 2760 Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes einer Halsseite, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 1522 nicht berechnungsfähig.