GOÄdirekt ← Startseite
HandbuchBlog
Anmelden Gespräch vereinbaren
Gespräch vereinbaren
Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1586

Entfernung eines oder mehrerer größerer Polypen oder ähnlicher Gebilde aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle, auch in mehreren Sitzungen

J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
17,25€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
39,68€
Höchstsatz ×3,5
60,38€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (5)

  • 1568 Operation im äußeren Gehörgang (z.B. Entfernung gutartiger Hautneubildungen)
  • 1569 Entfernung eines nicht festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle
  • 1585 Entfernung einzelner Granulationen vom Trommelfell und/oder aus der Paukenhöhle unter Anwendung des scharfen Löffels oder ähnliche kleinere Eingriffe
  • 1595 Operative Beseitigung einer Stenose im äußeren Gehörgang
  • 1596 Plastische Herstellung des äußeren Gehörganges bei Atresie

Diese Ziffern sind neben 1586 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 1585 Entfernung einzelner Granulationen vom Trommelfell und/oder aus der Paukenhöhle unter Anwendung des scharfen Löffels oder ähnliche kleinere Eingriffe Nächste Ziffer 1588 Hammer-Amboß-Extraktion oder ähnliche schwierige Eingriffe am Mittelohr vom Gehörgang aus (z.B. operative Deckung eines Trommelfelldefektes)
GOÄ-Direkt GOÄdirekt
GOÄ-Direkt

Navigation

  • Datenschutz & Sicherheit
  • Handbuch
  • Blog

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsrecht

© 2026 GOÄ-Direkt. Alle Rechte vorbehalten.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. So können wir unser Angebot laufend verbessern. Sie können alle Cookies akzeptieren oder nur die technisch erforderlichen zulassen. Mehr erfahren