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1614

Tympanoplastik - einschließlich Interposition und Aufbau der Gehörknöchelchenkette -

J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
183,02€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
420,95€
Höchstsatz ×3,5
640,57€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (6)

  • 1579 Chemische Ätzung in der Paukenhöhle - gegebenenfalls einschließlich der Ätzung im Gehörgang -
  • 1588 Hammer-Amboß-Extraktion oder ähnliche schwierige Eingriffe am Mittelohr vom Gehörgang aus (z.B. operative Deckung eines Trommelfelldefektes)
  • 1610 Tympanoplastik mit Interposition, zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 1598, 1600 bis 1602
  • 1611 Myringoplastik vom Gehörgang aus
  • 1613 Tympanoplastik mit Interposition, als selbständige Leistung
  • 1623 Otoskleroseoperation vom Gehörgang aus (Fußplattenresektion) - gegebenenfalls einschließlich Interposition -

Diese Ziffern sind neben 1614 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 1613 Tympanoplastik mit Interposition, als selbständige Leistung Nächste Ziffer 1620 Fensterungsoperation - einschließlich Eröffnung des Warzenfortsatzes -
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