Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1620
Fensterungsoperation - einschließlich Eröffnung des Warzenfortsatzes -
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
136,98€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
315,05€Höchstsatz ×3,5
479,43€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 1597 Operative Eröffnung des Warzenfortsatzes
- 1598 Aufmeißelung des Warzenfortsatzes mit Freilegung sämtlicher Mittelohrräume (Radikaloperation)
Diese Ziffern sind neben 1620 nicht berechnungsfähig.