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1827

Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung - gegebenenfalls einschließlich Stein- und/oder Tumorentfernung -, zusätzlich zu den Leistungen nach Nummer 1785, 1786 oder 1787

K Abschnitt K · Urologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
87,43€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
201,09€
Höchstsatz ×3,5
306,01€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.