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1828
Ureterpyeloskopie - gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme/ Steinentfernung -
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
87,43€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
201,09€Höchstsatz ×3,5
306,01€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 1814 Harnleiterbougierung
- 1815 Schlingenextraktion oder Versuch der Extraktion von Harnleitersteinen - gegebenenfalls einschließlich Schlitzung des Harnleiterostiums -
- 1817 Operative Entfernung eines oder mehrerer Harnleitersteine(s
- 1827 Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung - gegebenenfalls einschließlich Stein- und/oder Tumorentfernung -, zusätzlich zu den Leistungen nach Nummer 1785, 1786 oder 1787
- 2402 Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)
Diese Ziffern sind neben 1828 nicht berechnungsfähig.