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2273

Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens - einschließlich Anbringens eines Distraktors -

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
53,86€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
123,88€
Höchstsatz ×3,5
188,51€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (5)

  • 2044 Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung einschließlich Osteotomie
  • 2081 Stellungskorrektur der Hammerzehe mit Sehnenverpflanzung und/ oder plastischer Sehnenoperation - gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion eines Knochenteils -
  • 2250 Keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens (Finger-, Zehen-, Mittelhand-, Mittelfußknochen) oder Probeausmeißelung aus einem Knochen
  • 2256 Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen
  • 2260 Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens - einschließlich Osteosynthese -

Diese Ziffern sind neben 2273 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2269 Operation der Pseudarthrose des Os naviculare mit Spanentnahme vom Beckenkamm oder Verschraubung Nächste Ziffer 2274 Osteotomie eines großen Röhrenknochens - einschließlich Anbringens eines Distraktors -
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