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3011
Entfernung eines Mediastinaltumors, transpleural oder transsternal
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
233,15€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
536,25€Höchstsatz ×3,5
816,03€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2990 Thorakotomie zu diagnostischen Zwecken
- 2992 Thorakotomie mit Entnahme von Pleura- und/ oder Lungengewebe für die histologische und/oder bakteriologische Untersuchung, als selbständige Leistung
- 2993 Thorakotomie mit Gewebsentnahme und intrathorakalen Präparationen
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 3011 nicht berechnungsfähig.