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3125
Eröffnung des Ösophagus vom Halsgebiet aus
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,70€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
148,81€Höchstsatz ×3,5
226,45€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 2750 Eröffnung des Schlundes durch Schnitt
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
- 3128 Operative Beseitigung einer angeborenen ösophagotrachealen Fistel
- 3129 Operativer Eingriff am terminalen Ösophagus bei abdominalem Zugang
- 3151 Operative Einbringung eines Tubus in Ösophagus und/oder Magen als Notoperation
Diese Ziffern sind neben 3125 nicht berechnungsfähig.