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3126
Intrathorakaler Eingriff am Ösophagus
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
233,15€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
536,25€Höchstsatz ×3,5
816,03€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
- 3127 Extrapleurale Operation der Ösophagusatresie beim Kleinkind
- 3130 Operativer Eingriff am Ösophagus bei abdominalthorakalem Zugang
Diese Ziffern sind neben 3126 nicht berechnungsfähig.