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3130
Operativer Eingriff am Ösophagus bei abdominalthorakalem Zugang
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
291,44€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
670,31€Höchstsatz ×3,5
1020,04€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
- 3126 Intrathorakaler Eingriff am Ösophagus
- 3129 Operativer Eingriff am terminalen Ösophagus bei abdominalem Zugang
Diese Ziffern sind neben 3130 nicht berechnungsfähig.