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3129
Operativer Eingriff am terminalen Ösophagus bei abdominalem Zugang
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
174,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
402,18€Höchstsatz ×3,5
612,01€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
- 3125 Eröffnung des Ösophagus vom Halsgebiet aus
- 3130 Operativer Eingriff am Ösophagus bei abdominalthorakalem Zugang
Diese Ziffern sind neben 3129 nicht berechnungsfähig.