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377

Zusatzinjektion bei Parallelimpfung

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
2,91€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
6,69€
Höchstsatz ×3,5
10,19€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (4)

  • 1 Beratung - auch mittels Fernsprecher
  • 2 Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes
  • 252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
  • 378 Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)

Diese Ziffern sind neben 377 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 376 Schutzimpfung (oral) - einschließlich beratendem Gespräch - Nächste Ziffer 378 Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)
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