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378
Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
6,99€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
16,08€Höchstsatz ×3,5
24,47€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 1 Beratung - auch mittels Fernsprecher
- 2 Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes
- 252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
- 375 Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß -
- 377 Zusatzinjektion bei Parallelimpfung
Diese Ziffern sind neben 378 nicht berechnungsfähig.