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378

Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
6,99€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
16,08€
Höchstsatz ×3,5
24,47€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (5)

  • 1 Beratung - auch mittels Fernsprecher
  • 2 Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes
  • 252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
  • 375 Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß -
  • 377 Zusatzinjektion bei Parallelimpfung

Diese Ziffern sind neben 378 nicht berechnungsfähig.

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