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427
Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bis zu 12 Stunden Dauer
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
8,74€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
20,10€Höchstsatz ×3,5
30,59€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 428 Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bei mehr als 12 Stunden Dauer, je Tag
- 429 Wiederbelebungsversuch - einschließlich künstlicher Beatmung und extrathorakaler indirekter Herzmassage, gegebenenfalls einschließlich Intubation -
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
- 462 Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, bis zu einer Stunde
- 463 Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde
- 500 Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallvernebelung -
- 501 Inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung (z.B. Bird-Respirator)
- 505 Atmungsbehandlung - einschließlich aller unterstützenden Maßnahmen -
- 1040 Reanimation eines asphyktischen Neugeborenen durch apparative Beatmung - auch mit Intubation und gegebenenfalls einschließlich extrathorakaler indirekter Herzmassage -
Diese Ziffern sind neben 427 nicht berechnungsfähig.