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484

Lokalanästhesie des Kehlkopfes

D Abschnitt D · Anästhesieleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
2,68€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
6,16€
Höchstsatz ×3,5
9,38€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (3)

  • 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
  • 489 Lokalanästhesie des Bronchialgebietes - gegebenenfalls einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens -
  • 1525 Einbringung von Arzneimitteln in den Kehlkopf unter Spiegelbeleuchtung

Diese Ziffern sind neben 484 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 483 Lokalanästhesie der tieferen Nasenabschnitte - gegebenenfalls einschließlich des Rachens -, auch beidseitig Nächste Ziffer 485 Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle
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