Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
515
Extensionsbehandlung (z.B. Glissonschlinge)
E Abschnitt E · Physikalisch-medizinische LeistungenGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
2,21€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
3,98€Höchstsatz ×2,5
5,53€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 514 Extensionsbehandlung kombiniert mit Wärmetherapie und Massage mittels Gerät
- 516 Extensionsbehandlung mit Schrägbett, Extensionstisch, Perlgerät
- 714 Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichts und der Statomotorik
- 725 Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung - gegebenenfalls einschließlich individueller Beratung der Betreuungsperson -, Dauer mindestens 45 Minuten
Diese Ziffern sind neben 515 nicht berechnungsfähig.