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516
Extensionsbehandlung mit Schrägbett, Extensionstisch, Perlgerät
E Abschnitt E · Physikalisch-medizinische LeistungenGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
3,79€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
6,82€Höchstsatz ×2,5
9,48€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 514 Extensionsbehandlung kombiniert mit Wärmetherapie und Massage mittels Gerät
- 515 Extensionsbehandlung (z.B. Glissonschlinge)
- 725 Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung - gegebenenfalls einschließlich individueller Beratung der Betreuungsperson -, Dauer mindestens 45 Minuten
Diese Ziffern sind neben 516 nicht berechnungsfähig.