Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
553
Vierzellenbad
E Abschnitt E · Physikalisch-medizinische LeistungenGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
2,68€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
4,82€Höchstsatz ×2,5
6,70€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 531 Leitung eines ansteigenden Teilbades
- 532 Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)
- 554 Hydroelektrisches Vollbad (Kataphoretisches Bad, Stanger-Bad)
- 725 Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung - gegebenenfalls einschließlich individueller Beratung der Betreuungsperson -, Dauer mindestens 45 Minuten
Diese Ziffern sind neben 553 nicht berechnungsfähig.