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6000
Vollständige innere Leichenschau - einschließlich Leichenschaubericht und pathologischanatomischer Diagnose
P Abschnitt P · SektionsleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
99,67€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
229,24€Höchstsatz ×3,5
348,85€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 70 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- 75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)
- 80 Schriftliche gutachtliche Äußerung
- 6001 Vollständige innere Leichenschau, die zusätzliche besonders zeitaufwendige oder umfangreiche ärztliche Verrichtungen erforderlich macht (z.B. ausgedehnte Untersuchung des Knochensystems oder des peripheren Gefäßsystems mit Präparierung und/oder Untersuchung von Organen bei fortschreitender Zersetzung mit bereits wesentlichen Fäulniserscheinungen) - einschließlich Leichenschaubericht und pathologischanatomischer Diagnose -
- 6002 Vollständige innere Leichenschau einer exhumierten Leiche am Ort der Exhumierung - einschließlich Leichenschaubericht und pathologischanatomischer Diagnose -
- 6003 Innere Leichenschau, die sich auf Teile einer Leiche und/oder auf einzelne Körperhöhlen beschränkt - einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose -
Diese Ziffern sind neben 6000 nicht berechnungsfähig.