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6000

Vollständige innere Leichenschau - einschließlich Leichenschaubericht und pathologischanatomischer Diagnose

P Abschnitt P · Sektionsleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
99,67€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
229,24€
Höchstsatz ×3,5
348,85€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.