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6015
Mikroskopische Untersuchung von Organen (Haut, Muskel, Leber, Niere, Herz, Milz, Lunge) nach innerer Leichenschau - einschließlich Beurteilung des Befundes -, je untersuchtes Organ
P Abschnitt P · SektionsleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
14,11€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
32,45€Höchstsatz ×3,5
49,39€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 4800 Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials
- 4801 Histologische Untersuchung und Begutachtung mehrerer Zupfpräparate aus der Magen- oder Darmschleimhaut
- 4802 Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung desselben (z.B. Knochen mit Entkalkung)
Diese Ziffern sind neben 6015 nicht berechnungsfähig.