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6016
Mikroskopische Untersuchung eines Knochens nach innerer Leichenschau - einschließlich Beurteilung des Befundes -, je Knochen
P Abschnitt P · SektionsleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
17,49€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
40,23€Höchstsatz ×3,5
61,22€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 4800 Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials
- 4801 Histologische Untersuchung und Begutachtung mehrerer Zupfpräparate aus der Magen- oder Darmschleimhaut
- 4802 Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung desselben (z.B. Knochen mit Entkalkung)
- 6017 Mikroskopische Untersuchung von vier oder mehr Knochen nach innerer Leichenschau - einschließlich Beurteilung des Befundes -
Diese Ziffern sind neben 6016 nicht berechnungsfähig.