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6017
Mikroskopische Untersuchung von vier oder mehr Knochen nach innerer Leichenschau - einschließlich Beurteilung des Befundes -
P Abschnitt P · SektionsleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
60,91€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
140,09€Höchstsatz ×3,5
213,19€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 4800 Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials
- 4801 Histologische Untersuchung und Begutachtung mehrerer Zupfpräparate aus der Magen- oder Darmschleimhaut
- 4802 Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung desselben (z.B. Knochen mit Entkalkung)
- 6016 Mikroskopische Untersuchung eines Knochens nach innerer Leichenschau - einschließlich Beurteilung des Befundes -, je Knochen
Diese Ziffern sind neben 6017 nicht berechnungsfähig.