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Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials

N Abschnitt N · Histologie, Zytologie und Zytogenetik

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
12,65€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
29,10€
Höchstsatz ×3,5
44,28€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.