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Schriftliche, individuelle Planung und Leitung einer Kur mit diätetischen, balneologischen und/oder klimatherapeutischen Maßnahmen unter Einbeziehung gesundheitserzieherischer Aspekte
B Abschnitt B · Grundleistungen und allgemeine LeistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
8,74€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
20,10€Höchstsatz ×3,5
30,59€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher -
- 45 Visite im Krankenhaus
- 95 Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite
- 96 Schreibgebühr, je Kopie
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
Diese Ziffern sind neben 77 nicht berechnungsfähig.