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78

Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt

B Abschnitt B · Grundleistungen und allgemeine Leistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
10,49€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
24,13€
Höchstsatz ×3,5
36,72€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (5)

  • 3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher -
  • 45 Visite im Krankenhaus
  • 95 Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite
  • 96 Schreibgebühr, je Kopie
  • 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer

Diese Ziffern sind neben 78 nicht berechnungsfähig.

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