Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
46
Zweitvisite im Krankenhaus
B Abschnitt B · Grundleistungen und allgemeine LeistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
2,91€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
6,69€Höchstsatz ×3,5
10,19€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (21)
- 1 Beratung - auch mittels Fernsprecher
- 3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher -
- 4 Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -
- 5 Symptombezogene Untersuchung
- 6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -
- 7 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -
- 8 Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation
- 15 Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken
- 45 Visite im Krankenhaus
- 48 Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z.B. in Alten- oder Pflegeheimen - bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten -
- 50 Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung
- 51 Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50 - einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung -
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
- A Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
- B Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
- C Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
- D Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
- E Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung
- F Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen
- G Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
- H Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
Diese Ziffern sind neben 46 nicht berechnungsfähig.