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825
Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven, als selbständige Leistung
G Abschnitt G · Neurologie, Psychiatrie und PsychotherapieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
4,84€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
11,13€Höchstsatz ×3,5
16,94€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 800 Eingehende neurologische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes -
- 801 Eingehende psychiatrische Untersuchung - gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson -
Diese Ziffern sind neben 825 nicht berechnungsfähig.