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826
Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung - gegebenenfalls einschließlich kalorisch-otologischer Prüfung -
G Abschnitt G · Neurologie, Psychiatrie und PsychotherapieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
5,77€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
13,27€Höchstsatz ×3,5
20,20€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 800 Eingehende neurologische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes -
- 801 Eingehende psychiatrische Untersuchung - gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson -
- 1412 Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts (Drehversuch, kalorische Prüfung und Lagenystagmus)
Diese Ziffern sind neben 826 nicht berechnungsfähig.