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827
Elektroenzephalographische Untersuchung - auch mit Standardprovokationen -
G Abschnitt G · Neurologie, Psychiatrie und PsychotherapieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
35,26€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
81,10€Höchstsatz ×3,5
123,41€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 601 Hyperventilationsprüfung
- 1408 Audioelektroenzephalographische Untersuchung
- 1409 Messung otoakustischer Emissionen
- 827a Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer - einschließlich Aufzeichnung und Auswertung -
Diese Ziffern sind neben 827 nicht berechnungsfähig.