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827a

Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer - einschließlich Aufzeichnung und Auswertung -

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
55,37€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
127,35€
Höchstsatz ×3,5
193,80€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.