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1212
Prüfung auf Sitz und Funktion der verordneten Kontaktlinse (Haftschale) für ein Auge und gegebenenfalls Anpassung einer anderen Kontaktlinse (Haftschale) - einschlie lich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -
I Abschnitt I · AugenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
7,69€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
17,69€Höchstsatz ×3,5
26,92€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 5 Symptombezogene Untersuchung
- 6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -
- 1202 Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Anwendung eines Refraktometers
- 1204 Messung der Hornhautkrümmungsradien
- 1210 Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinse (Haftschale) für ein Auge zum Zwecke der Verordnung - einschlie lich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -
- 1211 Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinsen (Haftschalen) für beide Augen zum Zwecke der Verordnung - einschlie lich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -
- 1213 Prüfung auf Sitz und Funktion der verordneten Kontaktlinsen (Haftschalen) für beide Augen und gegebenenfalls Anpassung anderer Kontaktlinsen (Haftschalen) - einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -
- 1240 Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte - gegebenenfalls einschließlich der binokularen Untersuchung des hinteren Poles (z.B. Hruby-Linse) -
Diese Ziffern sind neben 1212 nicht berechnungsfähig.