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1210

Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinse (Haftschale) für ein Auge zum Zwecke der Verordnung - einschlie lich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -

I Abschnitt I · Augenheilkunde

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
13,29€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
30,57€
Höchstsatz ×3,5
46,52€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (8)

Diese Ziffern sind neben 1210 nicht berechnungsfähig.