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2336

Operative Einrichtung der gebrochenen Kniescheibe - auch mit Fremdmaterial -

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
37,89€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
87,15€
Höchstsatz ×3,5
132,62€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (6)

  • 2335 Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen
  • 2340 Olekranonverschraubung oder Verschraubung des Innen- oder Außenknöchelbruches
  • 2344 Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe bzw. Exstirpation der Kniescheibe oder Teilexstirpation
  • 2345 Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches
  • 2349 Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines gebrochenen großen Röhrenknochens
  • 2350 Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines großen Röhrenknochens bei offenem Knochenbruch

Diese Ziffern sind neben 2336 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2335 Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen Nächste Ziffer 2337 Einrichtung gebrochener Endgliedknochen von Fingern oder von gebrochenen Zehenknochen
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